Abzug der Ausbildungskosten
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Abzug der Ausbildungskosten
Guten Tag
unsere Tochter hat vom 1. Januar 2017 – 15. März 2017 einen Sprachaufenthalt im Ausland absolviert.
Die Rechnung dafür musste sie im Dezember 2016 bezahlen.
Nun hat sie einen Fehler gemacht mit dem Abzug der Weiterbildungskosten.
Sie hat die Kosten des Sprachaufenthaltes erst in der diesjährigen Steuererklärung abgezogen, da sie den Sprachaufenthalt ja im Jahr 2017 gemacht hat.
Jetzt stellt sich das Steueramt völlig quer und akzeptiert den Abzug dieser Weiterbildung nicht mit der Begründung, dass der Abzug mit der Steuererklärung 2017 hätte geltend gemacht werden müssen. Da die Rechnung im Jahr 2016 datiert und bezahlt wurde.
Sie hat jetzt einen Rekurs gemacht, aber einfach nur ein Formular zurückbekommen welches sie unterschreiben müsste und damit den Steuerentscheid akzeptiert.
Klar, es ist kein Riesenbetrag den unsere Tochter an Steuern sparen könnte, ich finde es trotzdem sehr kleinlich, dass da das Steueramt unserer Tochter nicht entgegenkommt.
Haben Sie uns einen Tipp, was wir da allenfalls weiter unternehmen können.
Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Peter Kirchner
unsere Tochter hat vom 1. Januar 2017 – 15. März 2017 einen Sprachaufenthalt im Ausland absolviert.
Die Rechnung dafür musste sie im Dezember 2016 bezahlen.
Nun hat sie einen Fehler gemacht mit dem Abzug der Weiterbildungskosten.
Sie hat die Kosten des Sprachaufenthaltes erst in der diesjährigen Steuererklärung abgezogen, da sie den Sprachaufenthalt ja im Jahr 2017 gemacht hat.
Jetzt stellt sich das Steueramt völlig quer und akzeptiert den Abzug dieser Weiterbildung nicht mit der Begründung, dass der Abzug mit der Steuererklärung 2017 hätte geltend gemacht werden müssen. Da die Rechnung im Jahr 2016 datiert und bezahlt wurde.
Sie hat jetzt einen Rekurs gemacht, aber einfach nur ein Formular zurückbekommen welches sie unterschreiben müsste und damit den Steuerentscheid akzeptiert.
Klar, es ist kein Riesenbetrag den unsere Tochter an Steuern sparen könnte, ich finde es trotzdem sehr kleinlich, dass da das Steueramt unserer Tochter nicht entgegenkommt.
Haben Sie uns einen Tipp, was wir da allenfalls weiter unternehmen können.
Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Peter Kirchner
peter Kirchner- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 13.07.18
Re: Abzug der Ausbildungskosten
Vom VZ bekam ich folgende Antwort:
Gemäss unseren Steuerexperten hat Ihre Tochter tatsächlich keine Möglichkeit, diesen Abzug im Nachhinein noch geltend zu machen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Abzugs ist das Rechnungsdatum. Dies ist schweizweit gleich geregelt und somit muss sich auch der Steuerkommissär an dieses Gesetz halten und kann da leider kein Auge zudrücken.
Peter Kirchner
Gemäss unseren Steuerexperten hat Ihre Tochter tatsächlich keine Möglichkeit, diesen Abzug im Nachhinein noch geltend zu machen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Abzugs ist das Rechnungsdatum. Dies ist schweizweit gleich geregelt und somit muss sich auch der Steuerkommissär an dieses Gesetz halten und kann da leider kein Auge zudrücken.
Peter Kirchner
peter Kirchner- Anzahl der Beiträge : 2
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