Steuerforderung im Ausland betreiben
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Steuerforderung im Ausland betreiben
Hallo ins Forum
eine grundsätzliche Frage, welche Möglichkeiten hat ein (kantonales) Steueramt bei einer offenen Steuerforderung, wenn der Schuldner im Ausland lebt und weder einen Wohnsitz in der Schweiz hat, noch in der Schweiz Vermögen (Konten, Einkommen, Immobilien) besitzt? Macht es einen Unterschied, ob der Auslandswohnsitz (soweit bekannt) in Europa ist? Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass die Schweizer Behörde internationale Verträge heranzieht, um die Forderung zu betreiben? Kommt ein Ausländerarrest in Frage oder ist dieser unmöglich, da er sich sich stets gegen inländisches Vermögen richten muss?
Dank und freundliche Grüsse
fuesti
eine grundsätzliche Frage, welche Möglichkeiten hat ein (kantonales) Steueramt bei einer offenen Steuerforderung, wenn der Schuldner im Ausland lebt und weder einen Wohnsitz in der Schweiz hat, noch in der Schweiz Vermögen (Konten, Einkommen, Immobilien) besitzt? Macht es einen Unterschied, ob der Auslandswohnsitz (soweit bekannt) in Europa ist? Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass die Schweizer Behörde internationale Verträge heranzieht, um die Forderung zu betreiben? Kommt ein Ausländerarrest in Frage oder ist dieser unmöglich, da er sich sich stets gegen inländisches Vermögen richten muss?
Dank und freundliche Grüsse
fuesti
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