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Quellensteuer + Kindle veröffentlichen

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Beitrag  Admin So 8 Jul 2018 - 17:26

Hallo zusammen,

ich wohne seit zwei Jahren in der Schweiz (komme eigentlich aus Deutschland) und habe hier eine Festanstellung. Zahle also Quellensteuer.

Jetzt würde ich aber gerne ein eigenes E-Book auf Amazon veröffentlichen und bin etwas ratlos wegen der Steuer. Ich will nichts falsch machen. Amazon fragt dann auch nach einer Steuernummer aber eine richtige Steuererklärung mache ich ja gar nicht.

Ich glaube auch nicht dass viel rum kommt, ist eher was das ich mal gemacht haben möchte.

Hat jemand dazu Erfahrungen oder weiss was ich tun muss?

Vielen vielen Dank!

Liebe Grüsse
Rebekka

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Beitrag  Admin So 8 Jul 2018 - 17:26

Hallo Rebekka

Ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich dich hier duze :)

Die Steuernummer ist relevant für die Mehrwertsteuer. Da du jedoch mit deinem E-Book keinen Umsatz von CHF 100'000 erreichen wirst, musst du auch keine Mehrwertsteuer abrechnen. Solltest du einmal CHF 100'000 erreichen, rate ich dir zu einem erfahren Berater zu gehen. Ich würde mit dem Support von Amazon Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob es möglich ist ohne diese Steuernummer.
Da in der Regel der Arbeitgeber die Quellensteuer abrechnet und direkt der zuständigen kantonalen Behörde abliefert, solltest du dich mit dem Quellensteueramt deines Kantones in Verbindung setzten, wie es mit dem besteuern der Erträge deines E-Books aussieht.

Freundliche Grüsse
Sven

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Beitrag  Admin So 8 Jul 2018 - 17:26

Die Autorentätigkeit ist hier ein Nebenwerwerb. Neben der Quellensteuer für die Festanstellung gibt es das Verfahren der -> ergänzenden ordentlichen Veranlagung, in dem das Einkommen, das dem Steuerabzug an der Quelle nicht unterworfen ist (hier die Einkünfte aus der Autorentätigkeit) steuerlich veranlagt wird. In diesem Verfahren der ergänzenden ordentlichen Veranlagung werden die quellensteuerpflichtigen Einkünfte satzbestimmend berücksichtigt. Gegebenenfalls hat sich der Quellensteuerpflichtige beim Gemeindesteueramt seines Wohnortes um die Zustellung einer Steuererklärung zu bemühen.

Dieses Verfahren wird aber z.B. im Kanton ZH erst ab einem Nebenerwerbseinkommen von mindestens CHF 2,500 durchgeführt. Ohne Kantonsangabe kann man da nicht weiterhelfen.

Neben der MWSt-Nr. gibt es auch eine Steueridentifikationsnummer (benötigt im AIA). Für in der Schweiz ansässige natürliche Personen ist das die neue AHV-Nummer. Keine Ahnung, nach was Amazon fragt, aber wie Zombrek richtig ausführt, wird die MWSt-Nr. erst ab Umsatz CHF 100,000 vergeben.

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