Schenkung aus Deutschland (Vater)
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Schenkung aus Deutschland (Vater)
Liebe Steuer-Experten
Ich erhalte wohl in den nächsten Wochen eine grössere Schenkung von meinem Vater. Er ist in Deutschland wohnhaft, ich in der Gemeinde Zürich.
Muss ich die Schenkung in der CH versteuern? Grundsätzlich gelten ja die Regelungen am Wohnort des Schenkers. Ist dies auch der Fall bei "internationalen" Schenkungen?
Reicht es aus die Schenkung erst in der Steuererklärung für 2018 zu deklarieren oder muss diese per Formular "vorangemeldet" werden?
Vielen Dank für eure Expertise!
Ich erhalte wohl in den nächsten Wochen eine grössere Schenkung von meinem Vater. Er ist in Deutschland wohnhaft, ich in der Gemeinde Zürich.
Muss ich die Schenkung in der CH versteuern? Grundsätzlich gelten ja die Regelungen am Wohnort des Schenkers. Ist dies auch der Fall bei "internationalen" Schenkungen?
Reicht es aus die Schenkung erst in der Steuererklärung für 2018 zu deklarieren oder muss diese per Formular "vorangemeldet" werden?
Vielen Dank für eure Expertise!
Re: Schenkung aus Deutschland (Vater)
M.W. gibt es kein Abkommen zwischen D und CH hinsichtlich Schenkungen (nur DBA für Einkommen- und Vermögenssteuern und Erbschaftssteuern).
Stellungnahme aus Schweizersicht:
In der CH sind nur die Kantone (und in gewissen Kantonen die Gemeinden) zur Erhebung von Schenkungssteuern befugt. Grundlage im Kt. ZH ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ESchG). Vorausgesetzt, dass es vorliegend nicht um unbewegliches Vermögen geht, ist massgeblich § 2 Abs. 1 lt. b ESchG, wonach eine Steuerpflicht nur gegeben ist, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat.
Für Sie fällt hier also keine Schenkungssteuer an und Sie müssen auch die Schenkung auch nicht vorgängig deklarieren. Die Schenkung deklarieren Sie erst mit der Steuererklärung 2018 in Ziffer 50 bzw. mit ihrem Betrag im Vermögen in Ziffer 30, der per 31.12.2018 noch vorhanden ist. Bei Unklarheiten einfach rückfragen!
Ob und wieweit Sie fiskalisch in D belangt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.
Stellungnahme aus Schweizersicht:
In der CH sind nur die Kantone (und in gewissen Kantonen die Gemeinden) zur Erhebung von Schenkungssteuern befugt. Grundlage im Kt. ZH ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ESchG). Vorausgesetzt, dass es vorliegend nicht um unbewegliches Vermögen geht, ist massgeblich § 2 Abs. 1 lt. b ESchG, wonach eine Steuerpflicht nur gegeben ist, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat.
Für Sie fällt hier also keine Schenkungssteuer an und Sie müssen auch die Schenkung auch nicht vorgängig deklarieren. Die Schenkung deklarieren Sie erst mit der Steuererklärung 2018 in Ziffer 50 bzw. mit ihrem Betrag im Vermögen in Ziffer 30, der per 31.12.2018 noch vorhanden ist. Bei Unklarheiten einfach rückfragen!
Ob und wieweit Sie fiskalisch in D belangt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.
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